Unser Bildungsauftrag
„Die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit ist das übergreifende Ziel frühkindlicher Bildung, Erziehung und Betreuung.
Dieser Auftrag des SGB VIII wird in den §§ 2 bis 4 des Niedersächsischen Gesetzes über Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (NKiTaG) aufgegriffen und der eigene Bildungs- und Erziehungsauftrag ausdrücklich formuliert. Konkretisiert wird dieser im
Orientierungsplan für Bildung und Erziehung.“
(Quelle www.mk.niedersachsen.de/startseite/fruhkindliche_bildung/orientierungsplan/Bildungs- und- Erziehungsauftrag-86998.html)