Unser Bildungsauftrag

Unser Bildungsauftrag

„Die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen  Persönlichkeit ist das übergreifende Ziel frühkindlicher Bildung, Erziehung und Betreuung.
Dieser Auftrag des SGB VIII wird in den §§ 2 bis 4 des Niedersächsischen Gesetzes über  Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (NKiTaG) aufgegriffen und der eigene  Bildungs- und Erziehungsauftrag ausdrücklich formuliert. Konkretisiert wird dieser im 
Orientierungsplan für Bildung und Erziehung.“
(Quelle www.mk.niedersachsen.de/startseite/fruhkindliche_bildung/orientierungsplan/Bildungs- und- Erziehungsauftrag-86998.html)

Der Niedersächsische Orientierungsplan:

1. Emotionale Entwicklung und soziales Lernen

4. Sprache und Sprechen

7. Ästhetische Bildung

2. Entwicklung kognitiver Fähigkeiten und der Freude am Lernen

5. Lebenspraktische Kompetenzen

8. Natur und Lebenswelt

3. Körper - Bewegung - Gesundheit

6. Mathematisches Grundverständnis

9. Ethische und religiöse Fragen, Grunderfahrungen menschlicher Existenz

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